Ich habe meine Serie →”das Gehirn vor Gericht” ja ausschließlich auf US-Quellen gestützt, und das Ganze liest sich auch zeitweise ein bisschen jenseitig, transatlantisch mindestens. Den passenden →Cartoon zum Thema gibt es aber ausgerechnet auf einer deutschen Seite: Bei Hirnforscher Stephan Schleim.
Stephan Schleim hat übrigens Philosophie, Psychologie und Informatik studiert und hat damit einen vielseiten Zugang zum Thema. Seine Homepage ist eine Fundgrube deutschsprachiger, teils populärwissenschaftlicher Artikel und jedem, der sich für das Thema interessiert, ans Herz gelegt. Punktgenau zu unserem Thema passt →”von der Neuroethik zum Neurorecht - der Beginn einer neuen Debatte” (pdf). Über die Links gelangt man auch zum Artikel des Gutachters →Hans. J. Markowitsch auf heise.de, in dem er aus seinem Nähkästchen plaudert, wie neurowissenschaftliche Befunde bereits jetzt auf die Urteilsfindung deutscher Gereichte Einfluss genommen haben. Stephan Schleim betreibt übrigens ein →Brainlog.

Markowitsch kommt zum selben Ergebnis, wie ich gestern. Nämlich, das die haft keine Strafe mehr sein wird, sondern eine Aufbewahrung des Täters wegen seiner Gefährlichkeit, vor der andere zu schützen sind. Ähnlich kann man mit der Rote-Punkt-im-Hirn-Theorie argumentieren, wenn man sagt: Der Täter ist gefährlich, weil er diesen roten Punkt im Hirn hat und durch längeres Einsperren, durch Prügeln oder harte Arbeit, wird in seinem Hirn ein grüner Punkt erzeugt, der den roten ausgleicht oder der rote Punkt wird durch diese Massnahmen ausgelöscht. Markowitsch stoppt aber vorher, er geht davon aus, dass nur eingesperrt werden wird, ohne ein Ergebnis im Täter bewirken zu wollen. So würde aber jeder rote Punkt zur lebenlangen Freiheitsstrafe führen. Ähnlich habe ich bereits einmal vor Gericht argumentiert, der Richter ging jedoch nicht darauf ein.
Oben stimmt es nicht, dass die Argumentation ähnlich ist, fällt mir jetzt, aber doch, auf. Die Beiden Argumente stehen sich gegenüber. Mit heutiger Terminologie würde man das Auslöschen des Punktes im Täter Mayer als Spezialprävention bezeichnen, die Auslöschung des Punktes
bei potentiellen Tätern, die sich jetzt fürchten und durch die Furcht den Punkt verlieren, weil Mayer so eine hohe Strafe bekam, als Generalpräventation. So wie ich das sehe, sehen jedenfalls psychiatrische und neurologische Gutachter einer Zukunft mit gefüllten Geldsäcken entgegen. Wohl und Glück für jeden Mann, dessen Frau eine Gutachterin ist. Seid also nett zu euren Frauen.
Gratulier zum Besucher aus Krakau.
Neuer Avatar, Test
Sehr schön, der neue Avatar. Wiewohl ich hier kein Testgebiet bin, das muss schon einmal gesagt werden.
Danke für die anschaulichen Erklärungen der verschiedenen juristischen Präventionen. Ich werde das zu gegebenem Zeitpunkt einmal in Gespräche einfließen lassen und damit brillieren.
Eins interessiert mich aber schon noch: Wie hast Du genau argumentiert? Dass Dein Mandant lebenslang eingesperrt werden soll, weil er einen roten Punkt im Gehirn hat? Der arme Mandant.